Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Auffor-derung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumenten gehen nicht zu Lasten des AN.
Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro unmittelbar fällig. Bei Versand des Gutachtens, spätestens zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale zzgl. Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar zzgl. Neben-kosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesem AGB beigefügt bzw. kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto. zzgl. einer merkantilen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30 % wird nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet. Fahrzeugbewertungen im Rahmen der Gutachtenerstellung werden mit 25,56 EUR berechnet.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 85,00 – 140,00 EUR pro Stunde plus Nebenkosen in Rechnung gestellt, Reparaturbestätigungen werden mit 40,00 EUR plus Nebenkosten berechnet.
Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nachbesichtigungen, Rechnungsprüfungen von Werkstattrechnungen, Stellungnahmen zu Prüfberichten, Wertminderung etc. - gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
Spezialgutachten/Nebenkosten
Die Abrechnung von Spezialgutachten erfolgt überwiegend auf Stundenbasis. Je nach Schwierigkeitsgrad wird eine Stunde zwischen 85,00 - 140,00 EUR berechnet, die Abrechnung erfolgt ½ stündlich. Nebenkosten: Fahrkosten 0,55 EUR je Kilometer, 2,60 je Foto im Original, für jede weitere Kopie 1,20 EUR je Foto, Porto/Telefon/Internet pauschal 15,00 EUR, Schreibauslagen je Seite 2,90 EUR (beinhaltet 3fache Ausfertigung), Kopien Seiten 1-50 0,50 EUR, ab 50 Seiten 0,15 EUR.
Aufträge durch Gerichte werden entsprechend dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.
Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach erfolgter Schadenaufnahme pauschal mit 100,00 € berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Bearbeitung des Auftrags wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
Gutachtenerstellung
Das Gutachten besteht, falls nicht anders vereinbart, aus 3 Ausfertigungen, einem Original mit einem Original-Bildbericht und 2 Duplikaten ebenfalls mit Bildbericht. Das beim SV-Büro verbleibende Duplikat 2 wird bei Bedarf, dem vom AG benannten Rechtsanwalt, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Fotodokumentation wird im jpg.-Format im Sachverständigenbüro aufbewahrt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen bzw. des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK). Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Der AN ist vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannter Kraftfahrzeug-Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen. Der AG hat die Möglichkeit, sich in Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57 in 10707 Berlin, Tel 0 30-2 53 78 50, Fax 0 30-25 37 85 10 zu wenden.
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
Haftung
Der AN ist verpflichtet den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Information gemäß der Verordnung der Informationspflichten für Dienstleistungserbringer.
Die notwendigen Informationen entsprechen der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung –DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.
Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des SV-Büros abrufbar.
Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des Kfz - Sachverständigenbüros, soweit rechtlich zulässig. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder ein Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

